Rechtsanwaltskanzlei Matthias Teichner
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Rechtsanwaltskanzlei Matthias Teichner

Rechtsanwalt Matthias Teichner arbeitet seit September 1985 in Hamburg als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Er überblickt inzwischen circa 3.500 Medizinschadenfälle, die von ihm persönlich bearbeitet wurden.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertritt Rechtsanwalt Teichner ausschließlich die Geschädigten (sog. Patientenanwalt).

Darüber hinaus werden Mandate aus diversen Rechtsgebieten mit medizinischem Bezug bearbeitet (z.B. Unfallversicherungsrecht; Rentenversicherungsrecht; Kranken- und Pflegeversicherungsrecht).

Medizinische Berater aus allen medizinischen Bereichen stehen zur Verfügung.